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Wer wir sind

 
Die von uns betreuten Mandanten sind überwiegend im Sozialbereich tätig. Dazu gehören unter anderem:
  • Krankenhäuser
  • Einrichtungen der Alten-, Jugend- und Behindertenhilfe
  • Caritasverbände
  • Aus- und Weiterbildungseinrichtungen
  • (Erz-) Bistümer und bistumsnahe Einrichtungen
  • Jugend- und Erwachsenenverbände
unterschiedlicher Größen und Rechtsformen.

Das Umfeld unserer Mandanten ändert sich u.a. durch zahlreiche gesetzliche Neuregelungen immer schneller und verlangt neue oder veränderte Lösungsansätze. Zu nennen sind insbesondere das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), die Eigenkapitalvereinbarung des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht zu den Eigenkapitalanforderungen der Kreditinstitute (Basel II) sowie das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000), das mit diagnosebezogenen Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups) ein pauschalierendes Entgeltsystem einführt.


Weitere gravierende Veränderungen betreffen das zwischen den Selbstverwaltungspartnern des Krankenhausbereiches vereinbarte Vertragswerk zur Qualitätssicherung. Das Pflegequalitätssicherungsgesetz (PQsG) und das Heimgesetz fordern gleiche Standards auch bei den Alten- und Pflegeheimen.
Die aufgezeigten veränderten externen Rahmenbedingungen und die Tendenzen der sozialwirtschaftlichen Entwicklung insgesamt (Bezahlbarkeit des Gesundheitswesens, Stärkung des Verbraucherschutzes, demographische Entwicklung) stellen die Unternehmensleitungen, Geschäftsführungen und die Vertreter der Träger vor vielfältige Herausforderungen, bei deren Bewältigung wir unterstützen können.


  Letzte Änderung: 05.03.10
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