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Wer wir sind
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Die von uns betreuten Mandanten sind überwiegend im Sozialbereich tätig. Dazu gehören unter anderem:
- Krankenhäuser
- Einrichtungen der Alten-, Jugend- und Behindertenhilfe
- Caritasverbände
- Aus- und Weiterbildungseinrichtungen
- (Erz-) Bistümer und bistumsnahe Einrichtungen
- Jugend- und Erwachsenenverbände
unterschiedlicher Größen und Rechtsformen.
Das Umfeld unserer Mandanten ändert sich u.a. durch
zahlreiche gesetzliche Neuregelungen immer schneller
und verlangt neue oder veränderte Lösungsansätze.
Zu nennen sind insbesondere das Gesetz zur Kontrolle
und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG),
die Eigenkapitalvereinbarung des Baseler Ausschusses für
Bankenaufsicht zu den Eigenkapitalanforderungen der
Kreditinstitute (Basel II) sowie das Gesetz zur Reform
der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000
(GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000), das mit
diagnosebezogenen Fallpauschalen (Diagnosis Related
Groups) ein pauschalierendes Entgeltsystem einführt.
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Weitere gravierende Veränderungen betreffen das zwischen
den Selbstverwaltungspartnern des Krankenhausbereiches
vereinbarte Vertragswerk zur Qualitätssicherung. Das
Pflegequalitätssicherungsgesetz (PQsG) und das Heimgesetz
fordern gleiche Standards auch bei den Alten- und
Pflegeheimen.
Die aufgezeigten veränderten externen Rahmenbedingungen
und die Tendenzen der sozialwirtschaftlichen Entwicklung
insgesamt (Bezahlbarkeit des Gesundheitswesens, Stärkung
des Verbraucherschutzes, demographische Entwicklung)
stellen die Unternehmensleitungen, Geschäftsführungen und
die Vertreter der Träger vor vielfältige Herausforderungen,
bei deren Bewältigung wir unterstützen können.
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